Fachdienst Ambulant Betreutes Wohnen (BeWo) in Köln

für Menschen mit Anspruch auf Eingliederungshilfe


bei

  • psychischer Erkrankung
  • Suchterkrankung
  • Doppeldiagnose

 
im Bereich

  • Köln
  • Rheinisch-Bergischer-Kreis
  • Rhein-Sieg Kreis

 

Das Betreuungsbüro ist ein freier und unabhängiger Träger und bietet Ambulant Betreutes Wohnen (BEWO) für behinderte Menschen an.

 

Vom SGB XII zum SGB IX

 

Bis 2019 war die Eingliederungshilfe weitgehend im SGB XII geregelt und war dort Teil des sozialen Fürsorgerechts. Diese Verortung wurde vielfach kritisiert, unter anderem weil die Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen nicht immer gewährleistet war. Mit dem im Dezember 2016 beschlossenen Bundesteilhabegesetz nahm der Gesetzgeber die Eingliederungshilfe stufenweise aus dem Fürsorgerecht heraus und überführte sie in ein eigenständiges Leistungssystem im SGB IX, das in diesem Zusammenhang weitgehend neu gefasst wurde. Der Prozess ist mit dem Inkrafttreten des neu gefassten 2. Teils des SGB IX zum 1. Januar 2020 abgeschlossen; die bis dahin maßgeblichen Bestimmungen der § 53 ff. SGB XII sind seitdem außer Kraft.

 

Leistungsberechtigte

 

Berechtigt, Leistungen der Eingliederungshilfe zu beziehen, sind Menschen mit Behinderung und Menschen, die von Behinderung bedroht sind (§ 99 SGB IX). Das gilt grundsätzlich auch für Ausländer, die sich tatsächlich im Inland aufhalten, soweit sie nicht Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen – für sie ist § 6 AsylbLG maßgeblich – oder mit dem Ziel eingereist sind, Eingliederungshilfeleistungen zu beziehen (§ 100 SGB IX). Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, sind abgesehen von wenigen eng gefassten Ausnahmen nicht leistungsberechtigt (§ 101 SGB IX).

 

 

Vom Landschaftsverband Rheinland sind wir als Leistungserbringer anerkannt.

Unsere Mitarbeiter haben langjährige Erfahrung in der Arbeit mit körperlichen, geistigen und psychischen Behinderungen, mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie ausgezeichnete Kenntnis der sozialen Institutionen und Kooperationspartner im Bereich.

Die Fallarbeit findet in einer externen Supervision statt.

Wir vereinbaren Hausbesuche und bieten eine Sprechstunde im Büro an. Wir sind während der üblichen Dienstzeiten telefonisch erreichbar und zuverlässige Ansprechpartner für verschiedenste Anliegen.

Wir helfen bei der Erstellung des Hilfeplans und bei der Antragstellung auf Kostenübernahme des
Ambulant Betreuten Wohnens beim Landschaftsverband Rheinland.

Das Ambulant Betreute Wohnen (BEWO) ist ein Angebot für Menschen, die als Folge von Krankheit oder Behinderung Unterstützung in unterschiedlichen Lebensbereichen suchen.

Wir bieten ein individuell ausgerichtetes Betreuungskonzept, dass eine möglichst eigenständige Lebensführung eröffnen soll

 

Sie werden aktiv – gemäß den vorhandenen Fähigkeiten – einbezogen. Wir bevormunden nicht, sondern bemühen uns, Ihre Wünsche und Bedürfnisse kennenzulernen und bei der Befriedigung und Umsetzung unterstützend tätig zu sein.

Unsere Hilfen bestehen aus

Beratung. Begleitung. Betreuung.

 

 

Konkret helfen wir zum Beispiel

  • bei der praktischen Lebensführung, der Alltagsstrukturierung, der Alltagsbewältigung
  • beim Umgang mit Ämtern und Behörden und Antragsstellern
  • beim Umgang mit Ernährungs- und Hygienefragen
  • bei Umgang mit persönlichen Krisen
  • bei der Schuldenregulierung
  • bei der Wahrnehmung von Arztbesuchen und gesundheitsfördernden Maßnahmen
  • bei der Gestaltung von Freizeit
  • bei der Vermittlung in Therapie